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Hilfe
Hier erhalten Sie schnelle Hilfe zu den wichtigsten Fragen zum Gebrauch dieses Portals.
- Wo bekomme ich Informationen über andere EU-Staaten?
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Im
Portal der Europäischen Union
bietet die EU-Kommission unter dem Link
Europa für Sie – die Chance für Ihr Unternehmen
Informationen für Unternehmen, die nach Geschäftsmöglichkeiten in einem anderen EU-Land suchen.
- Welche Ziele verfolgt die europäische Dienstleistungsrichtlinie?
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Das fffffZiel der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist, Dienstleistungen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen.
Durch die Einführung gestraffter Genehmigungsverfahren und Verwaltungsvereinfachung mittels elektronischer Verfahren sollen die Ziele der Richtlinie umgesetzt werden. Mit Hilfe der Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie den Weg durch die Behörden.
Die Richtlinie sieht vor, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch abgewickelt werden können.
- Welche sind die Leistungen des Portals im Überblick?
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Die Online-Antragsverwaltung des Dienstleisterportals Niedersachsen unterstützt Sie bei der Strukturierung, Planung und Durchführung Ihres Vorhabens:
Beschaffung von Dokumenten
Alle notwendigen Formulare und Dokumente werden Ihnen zur Verfügung gestellt, zeitraubende Behördengänge werden vermieden.
Verwaltung des Vorhabens
Sie können Ihre Vorhaben online erstellen und verwalten.
Kommunikation
Sie können sich problemlos mit anderen Existenzgründern und Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner in Verbindung setzen.
- Welche Wirtschaftszweige und Berufe deckt die Dienstleistungsrichtlinie ab?
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Die Dienstleistungsrichtlinie findet auf eine große Bandbreite von Tätigkeiten Anwendung, unabhängig davon, ob diese für Unternehmen oder für Verbraucher erbracht werden.
Beispiele hierfür sind:
- Rechts- und Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Buchhalter,
Vermessungsingenieure
- Unternehmensbezogene Dienstleistungen (wie z. B. Unterhaltung von
Büroräumen, Managementberatung, Organisation von Veranstaltungen, Beitreibung
von Forderungen, Werbung und Personalagenturen)
- Handel (einschließlich des Einzel- und Großhandels von Gütern und
Dienstleistungen)
- Dienstleistungen im Bereich des Fremdenverkehrs und der Freizeit (z.
B. Reisebüros, Hotels, Restaurants, Catering-Services, Sportzentren und
Freizeitparks)
- Dienstleistungen im Baugewerbe, Handwerker, Installation und Wartung
von Ausrüstungen
- Informationsdienstleistungen (wie z. B. Webdesign und -programmierung,
Nachrichtenagenturen, Verlagswesen und Computerprogrammierung)
- Dienstleistungen auf dem Gebiet der Ausbildung und Bildung
- Miet- (einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen) und
Leasingdienstleistungen, Immobiliendienstleistungen
- Zertifizierungs- und Prüfungstätigkeiten
- Unterstützungsdienste im Haushalt (wie z. B. Reinigungsdienste,
private Kinderbetreuung oder Gärtnerdienstleistungen)
- Rechts- und Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Buchhalter,
Vermessungsingenieure
- Was ist ein Dienstleister?
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Ein Dienstleister ist jeder, der oder die eine selbständige Tätigkeit ausübt. Die Tätigkeit muss gegen Entgelt erbracht werden, das heißt sie muss wirtschaftlicher Natur sein.
Dienstleister können Freiberufler sein, Einzelunternehmer oder Unternehmen, die als GmbH, AG oder als eine andere Kapitalgesellschaft firmieren.
- Can I get the information in English?
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We envisage an update to provide information on the website in English soon. Since German is the official language of the authorities in Germany application forms and correspondence with authorities will remain to be restricted to German.
- Wo bekomme ich Informationen über andere Bundesländer?
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Unter www.dienstleistungsrichtlinie.de und dort unter der Rubrik „Länderinformation“ finden Sie alle Einheitlichen Ansprechpartner der anderen Bundesländer sowie weiter führende Informationen zu den Ländern.
- Wen spreche ich an, wenn ich von den zuständigen Behörden keine Antwort bekomme?
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Wenn Sie von den zuständigen Behörden keine Antwort bekommen, wenden Sie sich an Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.
- Wie können die Fachverfahren der Kommunen, Kreise, Kammern und sonstigen Prozessbeteiligten an das elektronische EU-DLR-Verfahren angeschlossen werden?
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Die offene Architektur und die verwendeten Standards im elektronischen EU-DLR-Verfahren ermöglichen es jedem Fachverfahren der erwähnten Körperschaften, die Unterlagen automatisch zu übernehmen und ihrerseits Bescheide oder sonstige Dokumente an das elektronische EU-DLR-Verfahren zu senden.
Dazu muss sich das Fachverfahren an die standardisierte elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach-Infrastruktur anschließen. Die Vorhabensunterlagen werden in Form von XML-Dateien (Cirali-Formulare und xFALL-Fallbeschreibungen) an das Fachverfahren ausgeliefert. Die in xFALL vorhandenen Informationen ermöglichen es, die Unterlagen einem vorhandenen Vorgang im Fachverfahren automatisch zuzuordnen resp. einen neuen Vorgang anzulegen. Alle Stammdaten der Prozess-Beteiligten (antragstellender Dienstleister, eventuell beteiligter Einheitlicher Ansprechpartner und die Zuständige Stelle) sind maschinenlesbar vorhanden und können vom Fachverfahren ausgewertet werden.
Das vom Einheitlichen Ansprechpartner im Land Niedersachsen beim Wirtschaftsministerium genutzte Fachverfahren hat eine solche Integration bereits implementiert und steht als Referenz zur Verfügung.